Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) für die Miete von Übungsräumen über ein Abo.
Bitte beachte, dass Du mit der Anmeldung unseren AGB’s zustimmst:
- Masters & Arts stellt dem Mieter Räume als Übungsraum zur Verfügung. Gebucht wird der gewünschte Raum über das Buchungsformular auf der Webseite proberaum-ulm.de
- Die Mietgebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils am 5. des Monats oder am darauffolgenden Werktag. Im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift durch Kontounterdeckung oder Widerspruch erkläre ich mich bereit, einen Kostenersatz in Höhe von 9 Euro zu bezahlen. Der Kostenersatz wird sofort fällig.
- Der Mietvertrag wird für die Dauer des gebuchten Abos geschlossen:
3-monats Abo: Laufzeit 3 Monate
6-monats Abo: Laufzeit 6 Monate
12-monats Abo: Laufzeit 12 Monate - Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert er sich anschließend jeweils erneut um die selbe Laufzeit, sofern nicht mindestens ein Monat vor Ablauf der Laufzeit das Vertragsverhältnis gekündigt wird. Für die Fristberechnung ist der Beginn des Vertragsverhältnisses maßgebend.
- Die Kündigung bedarf der Textform. Sie wird mit unserer Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist das Datum der Zustellung.
- Das musikalische Equipment in den Räumen darf vom Mieter im vorgesehen Sinn benutzt werden.
- Der Mieter kann eigenes Equipment mitbringen. Falls Kabel oder anderes Equipment von Masters & Arts benutzt wird (Kabel, Amps, Mikros, etc.), muss dieses nach dem Üben wieder an den ursprünglichen Platz zurückgelegt/-gehängt werden.
- Der Mieter darf zu den gebuchten Terminen KEINE andere Person mitbringen. Falls zu zweit geübt/geprobt werden soll, muss jede Person bei uns registriert sein und ein Abo abgeschlossen haben.
- Generell gilt den Raum so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat.
- Der Mieter verpflichtet sich, alle Räumlichkeiten während und nach der Benutzung sauber zu halten. Nach Nutzung der Räume sind diese ordentlich aufgeräumt zu verlassen. Evtl. anfallender Müll wird der Mieter nicht vor Ort, sondern auf eigene Kosten entsorgen. Dies betrifft auch Kronkorken von Flaschen, die nicht in den Mülleimer geworfen werden dürfen.
- Sollte der Mieter den in Punkt 9 genannten Vereinbarungen nicht nachkommen, wird der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen, welche die Reinigungs- und Aufräumarbeiten übernimmt. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, diese Kosten zu übernehmen und sofort zu begleichen.
- Die Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt dieser Übernahme bereits jetzt zu.
- Sollte eine der o.g. Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Bei evtl. Differenzen der Vertragspartner, die nicht durch o.g. Bestimmungen geregelt wurden, sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu vereinbaren, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Stand 01.06.2023